Ortsfeste Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel zu einer Funktionseinheit gebildet, zum Beispiel durch eine Gebäudeinstallation. Diese müssen aus Sicherheitsgründen alle 4 Jahre überprüft werden.
Unter die Gruppe der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht an einem anderen Platz bringen lassen. Die Überprüfung muss je nach Einsatzort alle 1-2 Jahre erfolgen.
Wir übernehmen auch in zahlreichen anderen Bereichen die elektrotechnische Prüfung Ihrer Anlagen, Geräte sowie Pflegebetten bis hin zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.
Diese sind entweder fest angebracht oder können aufgrund ihrer Masse und einer fehlenden Tragevorrichtung nicht leicht bewegt werden, wie z.B. Durchlauferhitzer, Herde, Kühlschränke oder Klimaanlagen. Die Prüffrist beträgt jeweils 4 Jahre.