Prüfung ortsveränderlicher Geräte

In Deutschland ist sie Pflicht und mittlerweile fester Bestandteil im Sicherheitskonzept der meisten Firmen: Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3).

Ob Monitor, Schreibtischlampe oder Kaffeemaschine - grob gesagt alles, was einen Stecker hat, muss innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen überprüft werden.

 

Alle ortsveränderlichen Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen, die drei, in den DIN VDE Bestimmungen definierten Schritte beinhalten:

BESICHTIGEN: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z.B. ein sichtbarer Kabelbruch)

ERPROBEN: Funktionsprüfung

MESSEN: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

 

Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?

Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Instandsetzung und nach einer definierten Frist prüfen lassen.

Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor. Als Maximal-Richtwert gelten:

• 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen

• 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

Als Unternehmen müssen Sie laut Betriebssicherheitsverodnung dafür Sorge tragen, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel innerhalb dieser Fristen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft wurden.

 

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