Prüfung ortsfester Betriebsmittel und Maschinen

Ortsfeste Betriebsmittel und Maschinen sind entweder fest angebracht oder können aufgrund ihrer Masse und einer fehlenden Tragevorrichtung nicht leicht bewegt werden, wie zum Beispiel Durchlauferhitzer, Herde, Kühlschränke oder Klimaanlagen.

Maschinen sind mehrheitlich ortsfeste Betriebsmittel grundsätzlich bestehend aus mindestens einem Antriebssystem, Schaltschrank und Not-Halt-Funktion. Die Prüffrist beträgt jeweils 4 Jahre.

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